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Konvergenzkriterien
Notwendiges Konvergenzkriterium:
Wenn die Reihe
mit
konvergiert, so muss
gelten, d.h. ihre Glieder müssen eine Nullfolge bilden.
Diese Bedingung ist notwendig (d.h. damit die Reihe konvergiert, muss sie
erfüllt sein) aber nicht hinreichend (d.h. es ex. divergente Reihen, deren
Glieder eine Nullfolge bilden).
Hinreichende Konvergenzkriterien:
Zur Bestimmung der Konvergenz bzw. Divergenz einer Reihe kann man eines
der folgenden Kriterien anwenden:
-
Wurzelkriterium:
Es sei
eine beliebige Folge. Dann gilt:
-
Existiert ein q mit 0 < q < 1,
so dass für jedes n gilt:
dann ist
absolut konvergent.
-
Gilt
für alle n, dann ist
divergent.
-
Quotientenkriterium:
Wenn die Glieder der unendlichen Reihe
die Bedingung
erfüllen, so ist die Reihe konvergent. Ist aber q > 1, so ist die
Reihe divergent. Für q=1 versagt das Quotientenkriterium gänzlich und
es muss ein anderes Konvergenzkriterium angewendet werden.
ACHTUNG: Das Quotientenkriterium ist eine hinreichende Bedingung für
die Konvergenz von Reihen, allerdings keine notwendige! Es gibt also
Reihen, die keinen Grenzwert
haben und dennoch konvergieren.
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Leibnizkriterium (für alternierende Reihen):
Liegt eine alternierende Reihe von der Form
mit
vor, so ist diese konvergent, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt
sind:
-
-
-
Majoranten-Minoranten-Kriterium:
Es seien
und
Reihen mit nicht-negativen Gliedern.
ist eine Majorante von
genau dann, wenn
für alle k gilt. Umgekehrt wird
Minorante von
genannt.
-
Ist dann
konvergent, so ist auch
konvergent.
-
Ist
divergent, so ist auch
divergent.
-
Integralkriterium
Lassen sich die Glieder einer Reihe
mit positiven Gliedern als Funktionswerte
einer im Intervall
stetigen, monoton fallenden Funktion f(x) darstellen, so gilt:
-
konvergiert
so konvergiert auch
-
divergiert
so divergiert auch
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